Verein - Deutsch - Langhaar e.V.

Datenschutzerklärung und datenschutzrechtliche Hinweise
für personenbezogene und personenbeziehbare Daten

Beitritt in den Verein:

Mit der Beitrittserklärung wird unter Hinweis auf die zur Kenntnis genommene Satzung darin eingewilligt, dass die für die Durchführung der Mitgliedschaft erforderlichen Daten (zumindest Vor- und Zuname, Anschrift und die Bankverbindung sowie alle sonstigen freiwilligen Angaben auf dem Beitrittsformular) durch den Verein gespeichert und zum Zwecke des Vereins bis auf ausdrücklichem Widerruf oder bis zum Ende der Mitgliedschaft verarbeitet werden dürfen.

Teilnahme an Vereinsveranstaltungen:
Mit der Anmeldung zu Prüfungen des Vereins oder der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen wird darin eingewilligt, dass Lichtbildaufnahmen von Vereinsveranstaltungen zum Zwecke des Vereins in den Organen des Vereins und in anderen Medien bis zum ausdrücklichen Widerruf veröffentlicht werden.
Ferner wird darin eingewilligt, dass Mitgliederdaten für die Ausrichtung der Vereinsveranstaltung in dem erforderlichen Umfang bis zum Widerruf auch an andere Mitglieder des Vereins weitergegeben werden dürfen.

Weitergabe von Daten an Dritte
Der Verein ist Mitglied der Dachverbände VDH und JGHV. Mit der Mitgliedschaft und/oder der Teilnahme an Prüfungen, deren Ergebnisse an diese Dachverbände mitzuteilen sind, ist die Einwilligung verbunden, dass die notwenigen Daten an diese Dachverbände zur Erfüllung des Verbandszwecks bis auf ausdrücklichem Widerruf weitergegeben und dort verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen. Der Verein ist im Fall des Widerrufs der eigenen Mitteilung an den Verband oder das Unternehmen verpflichtet, auf Verlangen den jeweiligen Ansprechpartner des Drittverbandes bzw. Drittunternehmens zur direkten Durchsetzung des Berichtigungs- oder Löschungsanspruchs dem Betroffenen mitzuteilen.

Archivierung/Speicherung der Daten über die Mitgliedschaft hinaus:
Zur fortgesetzten Unterstützung und Steuerung der Hundezucht und des Prüfungswesens werden Prüfungsdaten auch über den Tod des Mitglieds/Prüfungsteilnehmers hinaus im erforderlichen Umfang gespeichert. Deren Löschung kann nur in Ausnahmefällen bei offensichtlicher Unrichtigkeit beansprucht werden.

Prüfungsdaten:
In Bezug auf Prüfungsdaten des geprüften Hundes, so diese überhaupt personenbeziehbar sind, ist eine Löschung ausgeschlossen für Prüfungen, die verbandsrechtlich unanfechtbar sind und kein Übertragungsfehler vorliegt.

Belehrung über Datenschutzrechte:

Auskunft
Es besteht das Recht, bei dem im Datenverzeichnis angegeben Ansprechpartner jederzeit kostenfreie Auskunft zu verlangen über die Verwaltung der die eigene Person betreffenden Daten. Der Verein darf dies nur bei Rechtsmissbrauch oder Schikane verweigern.

Berichtigung
Es besteht ferner das Recht auf sofortige Berichtigung bei sachlich falschen Daten.

Sperrung
Es kann ferner die Sperrung von Daten beansprucht werden bei unklarer Sach- und  Rechtslage. Im Zweifel sind die Daten bei fehlenderAufklärabeit zu löschen.

Löschung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit der Widerruf der Einwilligung erklärt und die Löschung verlangt werden kann,wenn die Speicherung unzulässig war oder geworden ist oder die Unklarheit über die Zulässigkeit nicht geklärt werden kann.

Beschwerderecht
Es besteht neben dem ordentlichen Rechtsweg zusätzlich das Recht, Beschwerde zu führen bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes. Dessen Kontaktdaten sind abrufbar auf den Internetseiten der Landesdatenschutzbehörden.